Spezifischer Transmissionswärmeverlust H'_T
Mittlerer U-Wert der Gebäudehülle – die Kennzahl für den baulichen Wärmeschutz im GEG-Nachweis.
Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust H'_T ist der Transmissionswärmeverlustkoeffizient H_T des gesamten Gebäudes, geteilt durch die Hüllfläche A. Anschaulich ist er der flächengewichtete mittlere U-Wert der Gebäudehülle einschließlich Wärmebrücken (Einheit W/(m²·K)). Ungedämmte Gebäude der 1970er-Jahre liegen bei etwa 1,0 … 1,5, Neubauten nach GEG bei etwa 0,3 … 0,4.
Im GEG-Nachweis für neue Wohngebäude darf H'_T den Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten (§ 16: Faktor 1,0); bei Änderungen bestehender Gebäude über das Bilanzverfahren gilt das 1,4-Fache. Die Effizienzhaus-Stufen der Bundesförderung (BEG) verlangen zusätzlich H'_T-Werte von 55 % (Effizienzhaus 40) bis 100 % (Effizienzhaus 85) des Referenzgebäudes. Das Referenzgebäude hat dabei die in Anlage 1 festgelegte Hülle (Außenwand 0,28, Dach 0,20, Fenster 1,3 W/(m²·K), Wärmebrückenzuschlag 0,05), so dass sein H'_T je nach Fensteranteil und Kompaktheit meist bei 0,35 … 0,45 W/(m²·K) liegt.
Größen und Einheiten
| Symbol | Bedeutung | Einheit |
|---|---|---|
| spezifischer Transmissionswärmeverlustmittlerer U-Wert der Hülle einschließlich Wärmebrücken | W/(m²·K) | |
| Transmissionswärmeverlustkoeffizient des GebäudesSumme aller Bauteile einschließlich Wärmebrückenzuschlag | W/K | |
| wärmeübertragende UmfassungsflächeHüllfläche nach Außenmaßen (Wände, Dach, Bodenplatte/Kellerdecke, Fenster, Türen) | m² |
Rechenweg
- Werte eintragen, eine Größe leer lassen, „Lösen“ drücken.
Ergebnis ohne Gewähr – ersetzt keine Fachplanung.
Beispiel
Für das Einfamilienhaus von 1975 ergibt die Bauteilbilanz H_T = 473 W/K (Außenwände 208, Dach 96, Fenster 84, Kellerdecke 45, Wärmebrücken 40 W/K) bei einer Hüllfläche von 400 m². Wie groß ist H'_T, und wo steht das Gebäude im Vergleich zu einem Neubau?
- Gegeben: H_T = 473 W/K, A = 400 m².
- H'_T = 473 W/K / 400 m² = 1,18 W/(m²·K).
- Einordnung: Ein GEG-Referenzgebäude gleicher Geometrie läge bei etwa 0,40 W/(m²·K); der Bestand verliert über die Hülle rund das Dreifache. Für das Effizienzhaus 70 (85 % des Referenzwerts) müsste H'_T auf etwa 0,34 W/(m²·K) sinken.
Ergebnis: 1,18 W/(m²·K)
Gültigkeit & Hinweise
- GEG § 16 (Neubau Wohngebäude): H'_T ≤ 1,0 × H'_T des Referenzgebäudes nach § 15; feste Höchstwerte je Gebäudetyp wie in der früheren EnEV gibt es im GEG nicht mehr.
- GEG § 50 (Änderung bestehender Gebäude, Bilanzverfahren): Primärenergiebedarf und H'_T dürfen das 1,4-Fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten (140-%-Regel).
- BEG-Effizienzhaus: H'_T ≤ 55 % (EH 40), 70 % (EH 55), 85 % (EH 70), 100 % (EH 85) des Referenzgebäudes, siehe Tabelle.
- Ab 1. Januar 2027 (GModG) wird der Höchstwert nach DIN/TS 18599-2:2025-10 Anhang F ermittelt; die Vergleichslogik mit dem Referenzgebäude bleibt.
Typische Fehler
- Gebäudenutzfläche A_N statt Hüllfläche als Bezugsgröße verwenden.
- Wärmebrückenzuschlag vergessen – er macht bei gut gedämmten Gebäuden 15 … 25 % von H'_T aus.