A/V-Verhältnis (Kompaktheit)
Hüllfläche je Kubikmeter beheiztes Volumen – je kleiner, desto weniger Verlustfläche je Nutzen.
Das A/V-Verhältnis setzt die wärmeübertragende Umfassungsfläche A ins Verhältnis zum beheizten Gebäudevolumen V_e (beides nach Außenmaßen). Es beschreibt die Kompaktheit eines Gebäudes: Ein großer Würfel hat ein kleines A/V, ein verwinkeltes kleines Haus mit Erkern und Gauben ein großes. Weil die Transmissionsverluste proportional zur Hüllfläche sind, der Nutzen aber zum Volumen, braucht ein kompaktes Gebäude bei gleichem Dämmstandard weniger Heizenergie je Quadratmeter.
Typische Werte: freistehende Einfamilienhäuser 0,8 … 1,1 1/m, Reihenhäuser 0,5 … 0,7, Mehrfamilienhäuser 0,3 … 0,5. In der früheren Energieeinsparverordnung war der zulässige Transmissionswärmeverlust direkt an A/V gekoppelt; im GEG steckt der Einfluss im Referenzgebäude. Für Energieberater bleibt die Kennzahl ein schneller Indikator, warum zwei Häuser mit gleichen U-Werten sehr unterschiedliche Kennwerte im Energieausweis haben.
Größen und Einheiten
| Symbol | Bedeutung | Einheit |
|---|---|---|
| A/V-VerhältnisHüllfläche je Kubikmeter beheiztes Volumen | 1/m | |
| wärmeübertragende UmfassungsflächeHüllfläche nach Außenmaßen | m² | |
| beheiztes GebäudevolumenBruttovolumen innerhalb der Hüllfläche (Außenmaße) | m³ |
Rechenweg
- Werte eintragen, eine Größe leer lassen, „Lösen“ drücken.
Ergebnis ohne Gewähr – ersetzt keine Fachplanung.
Beispiel
Das Einfamilienhaus von 1975 hat eine Hüllfläche von 400 m² (Außenwände 160, Dach 120, Fenster 30, Kellerdecke 90 m²) und ein beheiztes Volumen von 560 m³. Wie kompakt ist das Gebäude?
- Gegeben: A = 400 m², V_e = 560 m³.
- A/V = 400 m² / 560 m³ = 0,71 1/m.
- Einordnung: Ein vergleichsweise kompaktes Einfamilienhaus (typisch 0,8 … 1,1). Ein Reihenmittelhaus gleicher Größe läge bei etwa 0,5 1/m und hätte bei gleichen U-Werten rund 30 % weniger Transmissionsverluste.
Ergebnis: 0,71 1/m
Gültigkeit & Hinweise
- Flächen und Volumen nach Außenmaßen entsprechend der Systemgrenze des GEG-Nachweises (Hüllfläche umschließt das beheizte Volumen).
- Angebaute oder unbeheizte Gebäudeteile (unbeheizter Keller, Garage) zählen nicht zum Volumen; die Trennfläche zählt zur Hülle.
- Die Gebäudenutzfläche folgt aus demselben Volumen: A_N = 0,32 · V_e (Wohngebäude).
Typische Fehler
- Wohnfläche oder Innenmaße statt Außenmaße verwenden.
- Die Bodenplatte bzw. Kellerdecke bei der Hüllfläche vergessen.