Transmissionswärmeverlustkoeffizient H_T (Bauteil)
Wärmeverlust eines Bauteils je Kelvin – mit Temperatur-Korrekturfaktor und Wärmebrückenzuschlag.
Der Transmissionswärmeverlustkoeffizient H_T gibt an, wie viel Wärme je Kelvin Temperaturdifferenz durch Wärmeleitung über die Gebäudehülle verloren geht (Einheit W/K). Für ein einzelnes Bauteil ist er das Produkt aus U-Wert und Fläche, korrigiert um den Temperatur-Korrekturfaktor F_x: Bauteile gegen Außenluft zählen voll (F_x = 1,0), Bauteile gegen Erdreich, unbeheizte Keller oder Dachräume nur anteilig, weil dort eine geringere Temperaturdifferenz anliegt. Hinzu kommt der Wärmebrückenzuschlag ΔU_WB, der die zusätzlichen Verluste an Ecken, Anschlüssen und Durchdringungen pauschal erfasst und im Nachweis auf die gesamte Hüllfläche bezogen wird.
Die Summe über alle Bauteile ist der H_T des Gebäudes, aus dem sich Heizlast, Heizwärmebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust H'_T für den GEG-Nachweis ergeben. Diese vereinfachte Bauteilformel folgt DIN V 4108-6 bzw. DIN V 18599-2; die Richtwerte für F_x und ΔU_WB stehen in den Tabellen neben dem Rechner.
Größen und Einheiten
| Symbol | Bedeutung | Einheit |
|---|---|---|
| TransmissionswärmeverlustkoeffizientWärmeverlust des Bauteils je Kelvin einschließlich Wärmebrückenzuschlag | W/K | |
| WärmedurchgangskoeffizientU-Wert des Bauteils | W/(m²·K) | |
| BauteilflächeFläche nach Außenmaßen | m² | |
| Temperatur-KorrekturfaktorAußenluft 1,0 · unbeheizter Dachraum 0,8 · Erdreich/unbeheizter Keller 0,5 … 0,6 (siehe Tabelle) | – | |
| Wärmebrückenzuschlagpauschal 0,10 · Kategorie A 0,05 · Kategorie B 0,03 (siehe Tabelle) | W/(m²·K) |
Rechenweg
- Werte eintragen, eine Größe leer lassen, „Lösen“ drücken.
Ergebnis ohne Gewähr – ersetzt keine Fachplanung.
Beispiel
Für den Energieausweis des Einfamilienhauses von 1975 wird die ungedämmte Außenwand (U = 1,30 W/(m²·K), 160 m², gegen Außenluft) bilanziert; Wärmebrücken werden mangels Nachweis pauschal mit 0,10 W/(m²·K) angesetzt. Wie groß ist H_T der Außenwand?
- Gegeben: U = 1,30 W/(m²·K), A = 160 m², F_x = 1,0 (Außenluft), ΔU_WB = 0,10 W/(m²·K).
- Bauteilanteil: U · A · F_x = 1,30 · 160 · 1,0 = 208 W/K.
- Wärmebrückenanteil: ΔU_WB · A = 0,10 · 160 = 16 W/K.
- H_T = 208 + 16 = 224 W/K.
- Einordnung: Bei 32 K Temperaturdifferenz (20 °C / −12 °C) entspricht das 224 · 32 = 7 168 W Heizleistung allein für die Außenwand.
Ergebnis: 224 W/K
Gültigkeit & Hinweise
- Vereinfachte Bauteilformel; im GEG-Nachweis wird H_T als Summe über alle Bauteile gebildet und der Wärmebrückenzuschlag auf die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogen: H_T = Σ(F_x,i · U_i · A_i) + ΔU_WB · A_gesamt.
- Temperatur-Korrekturfaktoren nach DIN V 4108-6 bzw. DIN V 18599-2 (Richtwerte in der Tabelle); für Bauteile gegen Erdreich hängt F_x von der Dämmung und der Bodenplattengeometrie ab.
- Wärmebrückenzuschlag nach GEG § 24: 0,10 W/(m²·K) ohne Nachweis; 0,05 bei Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2 Kategorie A; 0,03 bei Kategorie B; alternativ detaillierte Berechnung der Ψ-Werte.
- Ab dem 1. Januar 2027 verweist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bisher GEG) für die Bilanzierung auf DIN/TS 18599:2025-10.
Typische Fehler
- Wärmebrückenzuschlag bei Bauteilen gegen Erdreich mit F_x multiplizieren – der Zuschlag wird ohne Korrekturfaktor angesetzt.
- Flächen nach Innenmaßen statt Außenmaßen.