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Gebäudeenergieberatung

CO₂-Emissionen aus dem Endenergiebedarf

Treibhausgasemissionen in kg/a aus Endenergie und Emissionsfaktor des Energieträgers.

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Die Treibhausgasemissionen E_CO2 eines Gebäudes ergeben sich aus dem Endenergiebedarf je Energieträger, multipliziert mit dem Emissionsfaktor f_CO2 in Gramm CO₂-Äquivalent je Kilowattstunde. Die Faktoren der GEG Anlage 9 berücksichtigen die Vorkette: Erdgas 240, Heizöl 310, Holz 20, Netzstrom 560 g/kWh. Die Division durch 1 000 liefert Kilogramm je Jahr.

Der Wert steht im Energieausweis und ist die Grundlage der CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern. In der Beratung macht er den Klimaeffekt eines Heizungstauschs greifbar: Eine Wärmepumpe mit Netzstrom verursacht schon mit dem heutigen Faktor nur gut die Hälfte der Emissionen eines Gaskessels; ab 1. Januar 2027 setzt das GModG für Netzstrom nur noch 100 g/kWh an, weil der Strommix bis 2045 bilanziert wird – dann sinken die Emissionen der Wärmepumpe rechnerisch auf rund ein Zehntel.

Größen und Einheiten

SymbolBedeutungEinheit
CO₂-EmissionenTreibhausgasemissionen als CO₂-Äquivalent je Jahrkg/a
Endenergiebedarfbezogene Energie des EnergieträgerskWh/a
EmissionsfaktorErdgas 240 · Heizöl 310 · Holz 20 · Netzstrom 560 (ab 2027: 100) – siehe Tabelleg/kWh

Rechner

kg/a
kWh/a
g/kWh
typisch: 0 … 560

Ergebnis

Rechenweg

  1. Werte eintragen, eine Größe leer lassen, „Lösen“ drücken.

Ergebnis ohne Gewähr – ersetzt keine Fachplanung.

Beispiel

Das Einfamilienhaus bezieht 45 000 kWh/a Erdgas für die Heizung. Welche CO₂-Emissionen ergeben sich nach GEG Anlage 9, und wie viel wären es mit einer Wärmepumpe (11 250 kWh/a Netzstrom)?

  1. Gegeben: Q_E = 45 000 kWh/a, f_CO2 = 240 g/kWh (Erdgas).
  2. E_CO2 = 45 000 kWh/a · 240 g/kWh / 1 000 = 10 800 kg/a = 10,8 t/a.
  3. Vergleich Wärmepumpe: 11 250 kWh/a · 560 g/kWh / 1 000 = 6 300 kg/a (GEG, Faktor 560); mit dem Faktor 100 g/kWh ab 2027: 1 125 kg/a.

Ergebnis: 10 800 kg/a = 10,8 t/a

Gültigkeit & Hinweise

  • Emissionsfaktoren nach GEG Anlage 9 (CO₂-Äquivalent einschließlich Vorkette); ab 1. Januar 2027 gilt die geänderte Anlage 9 des GModG mit Netzstrom 100 g/kWh.
  • Der Energieausweis weist die Emissionen je m² Gebäudenutzfläche aus; bei mehreren Energieträgern wird summiert.
  • Für Fernwärme ist der vom Versorger veröffentlichte Emissionsfaktor zu verwenden, soweit vorhanden.

Typische Fehler

  • Gramm und Kilogramm verwechseln (Faktor 1 000).
  • Nutzwärme statt Endenergie einsetzen.